Firma
Die Firma muss so gewählt werden, dass sie zur Kennzeichnung des Unternehmens geeignet ist und sich von anderen Firmen deutlich unterscheidet. Der Firmenname kann auf dem Namen des Inhabers (Personenfirma, z.B. "Klaus Walter Hartmann OHG") oder dem Tätigkeitsbereich des Unternehmens beruhen (Sachfirma, z.B. "Autoverwertung und Recycling am Gendarmenmarkt GmbH"). Zulässig sind neuerdings auch unterscheidungskräftige Phantasienamen, die nicht dem Unternehmensgegenstand entnommen sind (z.B. "Paradiso GmbH" für Sonnenstudio).
In jedem Fall muss sich die Rechtsform des Unternehmens aus einem entsprechenden Zusatz erkennen lassen. Die Firma von Einzelkaufleuten muss seit dem 1.7.1998 den Zusatz "eingetragener Kaufmann" oder "eingetragene Kauffrau" (Abkürzung "e.K.") enthalten.
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Glossar
Hier finden Sie Erläuterungen zu häufigen Begriffen in notariellen Urkunden.
Zentrales Vorsorgeregister

Das Zentrale Vorsorgeregister (ZVR) ist das bundesweite Register für Vorsorge-
vollmachten und Patientenverfügungen. Wir führen es im gesetzlichen Auftrag.
Zentrales Testamentsregister

Das Zentrale Testamentsregister (ZTR) ist seit 2012 das bundesweite Register für amtlich verwahrte Testamente und Erbverträge.