Haager Übereinkommen vom 5. Oktober 1961 zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation; Merkblatt des Auswärtigen Amtes für äthiopische Urkunden
Die Botschaft hat die Legalisation öffentlicher Urkunden aus Äthiopien zum 31. März 2014 eingestellt. Die Botschaft kann jedoch in Amtshilfe bzw. Rechtshilfe für deutsche Behörden und Gerichte gutachtlich prüfen, ob der bescheinigte Sachverhalt zutrifft und hierdurch den inländischen Stellen Entscheidungshilfen geben. Näheres entnehmen Sie bitte dem beigefügten Merkblatt.
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