Berichte über die Tätigkeit der Bundesnotarkammer

Gemäẞ § 82 Abs. 3 Satz 1 Bundesnotarordnung erstattet das Präsidium der Bundesnotarkammer dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz jährlich einen schriftlichen Bericht über die Tätigkeit der Bundesnotarkammer und des Präsidiums.

Die Bundesnotarkammer berichtet dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz insbesondere über die Erfüllung der ihr gesetzlich zugewiesenen Aufgaben. Die Tätigkeitsberichte werden in der Deutschen Notar-Zeitschrift veröffentlicht.

Nachfolgend stehen die Tätigkeitsberichte für die jeweiligen Berichtsjahre auch zum Download als PDF-Dokument bereit.

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