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Beurkundungsgesetz (BeurkG)

Das Beurkundungsgesetz enthält detaillierte Bestimmungen zur Errichtung und Behandlung einer notariellen Urkunde.

Es regelt wichtige notarielle Pflichten, beispielsweise sich über die Identität der beteiligten Personen Gewissheit zu verschaffen und die Niederschrift in deren Gegenwart zu verlesen. Das BeurkG beschäftigt sich ferner mit den Voraussetzungen für die Zulässigkeit von Notaranderkonten.

Die aktuelle Fassung des Beurkundungsgesetzes finden Sie hier.

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