Der Anwaltsnotar
Der Zugang zum Anwaltsnotariat ist neu geregelt worden. Voraussetzung für die Bestellung zum Anwaltsnotar wird in Zukunft das Bestehen einer notariellen Fachprüfung sein, die den hohen Qualitätsstandard des Notariats sichert. Die Prüfung wird durch ein bei der Bundesnotarkammer eingerichtetes Prüfungsamt abgenommen. Anschließend durchläuft der Bewerber eine Praxisausbildung bei einem Notar, welche durch Praxislehrgänge oder Erfahrungen als Notariatsvertreter oder -verwalter verkürzt werden kann.
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Glossar
Hier finden Sie Erläuterungen zu häufigen Begriffen in notariellen Urkunden.
Zentrales Vorsorgeregister
Das Zentrale Vorsorgeregister (ZVR) ist das bundesweite Register für Vorsorge-
vollmachten und Patientenverfügungen. Wir führen es im gesetzlichen Auftrag.
Zentrales Testamentsregister
Das Zentrale Testamentsregister (ZTR) ist ab 2012 das bundesweite Register für amtlich verwahrte Testamente und Erbverträge.