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Körperschaft des öffentlichen Rechts
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Verantwortlich
Hauptgeschäftsführer der Bundesnotarkammer
Redaktion
Notarassessor Dr. Andreas Brandt
Ergänzende Angaben nach TMG/Rundfunkstaatsvertrag
Die Bundesnotarkammer ist eine nach den §§ 76 ff. BNotO errichtete Körperschaft des öffentlichen Rechts. Die Bundesnotarkammer wird gemäß § 82 Abs. 1 BNotO gerichtlich und außergerichtlich durch ihren Präsidenten vertreten. Die Bundesnotarkammer unterliegt gemäß § 77 Abs. 2 BNotO der Rechtsaufsicht durch das Bundesministerium der Justiz. Die näheren Bestimmungen über die Organe der Bundesnotarkammer und ihre Befugnisse sind gemäß § 89 BNotO in der Satzung getroffen.
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Zentrales Vorsorgeregister
Das Zentrale Vorsorgeregister (ZVR) ist das bundesweite Register für Vorsorge-
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Das Zentrale Testamentsregister (ZTR) ist ab 2012 das bundesweite Register für amtlich verwahrte Testamente und Erbverträge.
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Meldungen
Deutsch-französischer Wahlgüterstand tritt in Kraft
30.04.2013 Am 1. Mai 2013 tritt der deutsch-französische Güterstand der Wahl-Zugewinngemeinschaft in Kraft, den die beiden Länder in einem bilateralen Abkommen Anfang 2010 beschlossen haben.
Verschulden seines Rechtsanwalts wird dem Vorsorgebevollmächtigten bei der Entscheidung über seine Eignung nicht zugerechnet
09.04.2013 BGH, Beschluss vom 13. Februar 2013 - XII ZB 647/12. Kann ein Volljähriger auf Grund einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung seine Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht besorgen, so wird ihm durch das Betreuungsgericht ein Betreuer bestellt.
28. Deutscher Notartag in Köln
30.08.2012 Köln, 30.08.2012. Der Präsident der Bundesnotarkammer, Dr. Timm Starke, hat heute den 28. Deutschen Notartag in Köln eröffnet. Der Notartag steht unter dem Leitthema „Notare in Europa – Zukunft aus Tradition“. Im heutigen Tagungsort, dem Gürzenich in Köln, fand vor 500 Jahren, also 1512, der Reichstag statt, im Zuge dessen die Reichsnotariatsordnung Kaiser Maximilians I. erlassen wurde.