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Willkommen bei der Bundesnotarkammer

Die Bundesnotarkammer vertritt die deutschen Notare im nationalen und internationalen Bereich, wirkt in Gesetzgebungsverfahren auf Bundesebene sowie bei der Entwicklung des notariellen Berufsrechts mit und sorgt für die Fortbildung der Notare.
Notarinnen und Notare stehen Ihnen überall in Deutschland als kompetente juristische Ansprechpartner und Ratgeber zur Verfügung. Sie leisten durch vorsorgende Rechtspflege einen wichtigen Beitrag zum Funktionieren des Gemeinwesens und sind kostengünstiger, als Sie denken.

Meldungen

Gesetzgeber ermöglicht Entlastung der Justiz durch Aufgabenübertragung auf Notare

Am 7. Juni 2013 hat der Bundesrat im zweiten Durchgang das Gesetz zur Übertragung von Aufgaben im Bereich der freiwilligen Gerichtsbarkeit auf Notare (BR-Drs. 358/13) gebilligt. ()

Gesetzgeber sorgt für weitere Stärkung des Verbraucherschutzes im notariellen Beurkundungsverfahren

Der Bundesrat hat am 7. Juni das Gesetz zur Stärkung des Verbraucherschutzes im notariellen Beurkundungsverfahren gebilligt, welches damit voraussichtlich am 1. September 2013 in Kraft treten wird. ()

Deutsch-französischer Wahlgüterstand tritt in Kraft

Am 1. Mai 2013 tritt der deutsch-französische Güterstand der Wahl-Zugewinngemeinschaft in Kraft, den die beiden Länder in einem bilateralen Abkommen Anfang 2010 beschlossen haben. ()

Verschulden seines Rechtsanwalts wird dem Vorsorgebevollmächtigten bei der Entscheidung über seine Eignung nicht zugerechnet

BGH, Beschluss vom 13. Februar 2013 - XII ZB 647/12. Kann ein Volljähriger auf Grund einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung seine Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht besorgen, so wird ihm durch das Betreuungsgericht ein Betreuer bestellt. ()

Fortbildungsseminar "Die Erbrechtsverordnung"

Der Conseil Supérieur du Notariat und die Association pour le développement du service notarial, die Bundesnotarkammer, der Consejo General del Notariado Español sowie der Rat der Notariate der Europäischen Union (C.N.U.E.) veranstalten am Montag, den 22. April 2013 in den Räumen des Conseil Supérieur du Notariat in Paris das Fortbildungsseminar "Die Erbrechtsverordnung - Europa für Notare, Notare für Europa". ()

Vorsorgevollmacht ersetzt Betreuer

"Entmündigt - Wenn Betreuung zum Albtraum wird" war das Thema der ARD-Talksendung "Menschen bei Maischberger" am vergangenen Dienstag. "Seitdem steht unser Telefon nicht still" berichtet Michael Gutfried, Leiter des Zentralen Vorsorgeregisters bei der Bundesnotarkammer. Vielen Zuschauern ist durch die Sendung bewusst geworden, wie wichtig es ist, sich mit betreuungsrechtlichen Fragen auseinanderzusetzen. ()

Was bei Trennungen und Ehekrisen rechtlich zu beachten ist

Leider scheitert der Traum vom gemeinsamen lebenslangen Glück allzu oft. Anlässlich mehrerer aktueller prominenter Beispiele wird in der Presse auch über mögliche rechtliche Schritte wie Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarungen berichtet. ()

Das geltende Recht für Paare in den 27 EU-Ländern: www.coupleseurope.eu

Die Bürger der Europäischen Union haben ab heute Zugang zu Informationen über das Güterrecht von Eheleuten und Partnern sämtlicher EU-Länder in der Sprache ihrer Wahl. Die von den Notaren Europas mit Unterstützung der Europäischen Kommission erstellte Website www.coupleseurope.eu ist nunmehr im Internet verfügbar ()

Rechtmäßigkeit der Altersgrenze für Notare erneut bestätigt

Der Bundesgerichtshof hat mit Beschluss vom 23.7.2012 (Az. NotZ(Brfg) 15/11) erneut entschieden, dass die Altersgrenze für Notare weder verfassungs- noch europarechtswidrig ist. ()

Dienstrecht der Notare verfassungsgemäß

Das Bundesverfassungsgericht hat am 19. Juni 2012 eine gegen die Dienstordnung für Notarinnen und Notare gerichtete Verfassungsbeschwerde zurückgewiesen. ()

Notare begrüßen Erbrechtsverordnung

Die Notare Europas begrüßen die heutige Verabschiedung der Verordnung über die Zuständigkeit, das anzuwendende Recht, die Anerkennung und die Vollstreckung von Entscheidungen und die Annahme und Vollstreckung öffentlicher Urkunden in Erbsachen sowie zur Einführung eines Europäischen Nachlasszeugnisses (Erbrechtsverordnung). ()