Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG)
Der Notar ist gemäß § 17 Absatz 1 Satz 1 BNotO verpflichtet, die die nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz vorgeschriebenen Gebühren zu erheben. Dieses Gesetz regelt die in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit anfallenden Gebühren. Dazu zählen die Gerichtskosten ebenso wie die Kosten der Notare (Teil 2 des Kostenverzeichnisses).
Die aktuelle Fassung des Gerichts- und Notarkostengesetzes finden Sie hier.
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Glossar
Hier finden Sie Erläuterungen zu häufigen Begriffen in notariellen Urkunden.
Zentrales Vorsorgeregister

Das Zentrale Vorsorgeregister (ZVR) ist das bundesweite Register für Vorsorge-
vollmachten und Patientenverfügungen. Wir führen es im gesetzlichen Auftrag.
Zentrales Testamentsregister

Das Zentrale Testamentsregister (ZTR) ist seit 2012 das bundesweite Register für amtlich verwahrte Testamente und Erbverträge.