Berichte über die Tätigkeit der Bundesnotarkammer
Gemäẞ § 82 Abs. 3 Satz 1 Bundesnotarordnung erstattet das Präsidium der Bundesnotarkammer dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz jährlich einen schriftlichen Bericht über die Tätigkeit der Bundesnotarkammer und des Präsidiums.
Die Bundesnotarkammer berichtet dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz insbesondere über die Erfüllung der ihr gesetzlich zugewiesenen Aufgaben. Die Tätigkeitsberichte werden in der Deutschen Notar-Zeitschrift veröffentlicht.
Nachfolgend stehen die Tätigkeitsberichte für die jeweiligen Berichtsjahre auch zum Download als PDF-Dokument bereit.
Satzung der Bundesnotarkammer
Fassung der Bekanntmachung vom 6. Juni 2003 (DNotZ 2003, Seite 386) geändert durch Satzung vom 7. April 2017 (DNotZ 2017, Seite 881)