Veröffentlichung zur Nebenakten-Datensatz-Bekanntmachung-2023

Mit Heft 7/2023 der Deutschen Notar-Zeitschrift (DNotZ) hat die Bundesnotarkammer am 16. Juli 2023 (aktualisierte) Angaben zu dem strukturierten Datensatz sowie zu den Dateiformaten bekannt gemacht, die bei der elektronischen Führung der Nebenakten spätestens ab dem 1. Oktober 2023 zu verwenden sind (Nebenakten-Datensatz-Bekanntmachung-2023, DNotZ 2023, S. 481). Hierbei wurde gemäß § 43 Absatz 1 Satz 3 der Verordnung über die Führung notarieller Akten und Verzeichnisse (NotAktVV) zu den technischen Einzelheiten auf die Veröffentlichung auf dieser Internetseite Bezug genommen.

Veröffentlichung zur Nebenakten-Datensatz-Bekanntmachung-2020

Mit Heft 12/2020 der Deutschen Notar-Zeitschrift (DNotZ) hat die Bundesnotarkammer am 17. Dezember 2020 nähere Angaben zu dem strukturierten Datensatz sowie zu den Dateiformaten bekannt gemacht, die bei der elektronischen Führung der Nebenakten zu verwenden sind (Nebenakten-Datensatz-Bekanntmachung-2020, DNotZ 2020, S. 881). Hierbei wurde gemäß § 43 Absatz 1 Satz 3 der Verordnung über die Führung notarieller Akten und Verzeichnisse (NotAktVV) zu den technischen Einzelheiten auf die Veröffentlichung auf dieser Internetseite Bezug genommen.

  • Schema des strukturierten Datensatzes

Der zur Führung elektronischer Nebenakten verwendete strukturierte Datensatz hat bis spätestens zum Ablauf des 30. September 2023 dieser Schemadefinition zu entsprechen (Ziffer 3 der Nebenakten-Datensatz-Bekanntmachung-2020).

  • Text der Bekanntmachung

Den Text der Bekanntmachung finden Sie zu Informationszwecken hier zum Download. Rechtlich verbindlich ist nur die in dem Verkündungsblatt (DNotZ) abgedruckte Fassung.

  • Schemadefinition mit Beispielen und Dokumentation

Zu Informationszwecken finden Sie hier ergänzend zur Schemadefinition zwei Beispiele sowie eine technische Dokumentation. Diese Datei ist nicht Bestandteil der Bekanntmachung nach § 43 Abs. 1 Satz 2 NotAktVV.

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