Aufgaben und Tätigkeiten der Bundesnotarkammer

Der Aufgabenbereich der Bundesnotarkammer ist gemäß § 78 Bundesnotarordnung gesetzlich festgelegt.

Der Bundesnotarkammer sind eine Vielzahl unterschiedlicher Aufgaben übertragen. Sie hat insbesondere

  • in Fragen, welche die Gesamtheit der Notarinnen und Notare betreffen, die Auffassung der einzelnen Notarkammern zu ermitteln, die Auffassung der Bundesnotarkammer den zuständigen Gerichten und Behörden gegenüber zur Geltung zu bringen und die Gesamtheit der Notarkammern gegenüber Behörden und Organisationen zu vertreten,
  • Gutachten zu erstatten, die eine an der Gesetzgebung beteiligte Behörde oder Körperschaft des Bundes oder ein Bundesgericht in Angelegenheiten der Notare anfordert,
  • durch Beschluss der Vertreterversammlung Empfehlungen für die von den Notarkammern zu erlassenden Richtlinien auszusprechen,
  • Maßnahmen zu ergreifen, die der wissenschaftlichen Beratung der Notarkammern und ihrer Mitglieder dienen,
  • Maßnahmen zur Aus- und Fortbildung der Notarinnen und Notare zu ergreifen und Richtlinien für die Ausbildung der Hilfskräfte der Notare aufzustellen und
  • die elektronische Kommunikation der Notarinnen und Notare mit Gerichten, Behörden und sonstigen Dritten zu unterstützen.

Als weitere Pflichtaufgabe wurde der Bundesnotarkammer der Betrieb des Zentralen Vorsorgeregisters (ZVR) , des Zentralen Testamentsregisters (ZTR) und der Betrieb des Elektronischen Urkundenarchivs ab 2022 übertragen.

XS
SM
MD
LG