Die Bundesnotarkammer ist Träger verschiedener Einrichtungen, die wichtige Funktionen für die Allgemeinheit und die Notarinnen und Notare in Deutschland erfüllen.
Elektronisches Urkundenarchiv (EUA)
Notarinnen und Notare verwahren ihre Urkunden ab dem Jahr 2022 immer auch elektronisch. Dazu errichtet die Bundesnotarkammer das Elektronische Urkundenarchiv, das als technische Infrastruktur die sichere Aufbewahrung der Urkunden für 100 Jahre ermöglicht.
Die Zertifizierungsstelle der Bundesnotarkammer ist ein qualifizierter Vertrauensdiensteanbieter. Sie gibt Signaturkarten für den elektronischen Rechtsverkehr heraus – das digitale Äquivalent zu Siegel und Unterschrift.
Das Zentrale Vorsorgeregister ist die offizielle Registrierungsstelle für Vorsorgevollmachten, Betreuungsverfügungen und Patientenverfügungen in Deutschland. Es wurde 2003 auf Eigeninitiative von der Bundesnotarkammer gegründet und hat 2005 den gesetzlichen Auftrag erhalten, Vorsorgeverfügungen der Bürgerinnen und Bürger zu registrieren.
Das Zentrale Testamentsregister ist die Registrierungsstelle für Testamente, Erbverträge und andere erbfolgerelevante Urkunden in amtlicher Verwahrung für das ganze Bundesgebiet. Es steht im Mittelpunkt des deutschen Benachrichtigungswesens in Nachlasssachen.
Die NotarNet GmbH ist eine Tochtergesellschaft der Bundesnotarkammer. Sie bietet Produkte mit einem Schwerpunkt auf der sicheren Kommunikation im notariellen Umfeld an, beispielsweise mit XNotar eine Software für die Abwicklung des elektronischen Rechtsverkehrs und mit dem Notarnetz eine sichere Kommunikationsinfrastruktur für Notarinnen und Notare.
Die Bundesnotarkammer unterhält mit dem Deutschen Notarinstitut (DNotI) in Würzburg seit 1993 eine wissenschaftliche Einrichtung zur Beratung der notariellen Praxis. Aufgabe des DNotI ist, Rechtsgutachten und andere aktuelle Informationen für die notarielle Praxis zu erstellen.
Prüfungsamt für die notarielle Fachprüfung (PaNotF)
Das Prüfungsamt für die notarielle Fachprüfung bei der Bundesnotarkammer organisiert die Durchführung der notariellen Fachprüfung. Deren Bestehen ist Voraussetzung für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, die zur Notarin bzw. zum Notar bestellt werden möchten.