Veröffentlichung zur Generalakte-Datensatz-Bekanntmachung
Mit Heft 12/2023 der Deutschen Notar-Zeitschrift (DNotZ) hat die Bundesnotarkammer am 15. Dezember 2023 nähere Angaben zu dem strukturierten Datensatz sowie zu den Dateiformaten bekannt gemacht, die bei der elektronischen Führung der Generalakte zu verwenden sind (Generalakte-Datensatz-Bekanntmachung, DNotZ 2023, S. 881). Hierbei wurde gemäß § 43 Absatz 1 Satz 3 der Verordnung über die Führung notarieller Akten und Verzeichnisse (NotAktVV) zu den technischen Einzelheiten auf die Veröffentlichung auf dieser Internetseite Bezug genommen.
Die Veröffentlichung zur Nebenakten-Datensatz-Bekanntmachung-2020 finden Sie hier.