Rundschreiben Nr. 2/2012 vom 08.02.2012

Haager Übereinkommen vom 5. Oktober 1961 zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation

Das Bundesministerium der Justiz hat uns gebeten, Ihnen den anliegenden Abdruck der Notifikation des Niederländischen Außenministeriums vom 13. Dezember 2011 zur Kenntnisnahme zu bringen.

In der Notifikation wird mitgeteilt, dass der Oman dem Haager Übereinkommen am 12. Mai 2011 beigetreten ist. Der Beitritt trat im Verhältnis zu den Vertragsstaaten am 30. Januar 2012 in Kraft.

Darüber hinaus enthält die Notifikation Informationen über die in Hong Kong SAR für die Erteilung der Apostille zuständigen Behörden.

Ferner hat uns das Bundesministerium der Justiz gebeten, Ihnen den anliegenden Abdruck des Berichts der Botschaft San José vom 13. Dezember 2011 zur Kenntnisnahme zu bringen. Danach setzte Costa Rica das Haager Übereinkommen zum 14. Dezember 2011 um, so dass ab diesem Tag Urkunden aus Vertragsstaaten, die ab dem 14. Dezember 2011 mit einer Apostille versehen wurden, ohne weitere Legalisation im Urkundenverkehr in Costa Rica anerkannt werden. Für die Erteilung der Apostille besteht eine zentrale Zuständigkeit des Außenministeriums von Costa Rica. Ein Muster der costaricanischen Apostille ist ebenfalls beigefügt.




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