Rundschreiben Nr. 1/2016 vom 05.01.2016
Legalisation öffentlicher Urkunden aus Syrien
Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat mit Schreiben vom 22. Dezember 2015 mitgeteilt, dass die Botschaft Beirut die Legalisation anderer syrischer öffentlicher Urkunden als Personenstandsurkunden mit Billigung des Auswärtigen Amtes mit Wirkung vom 1. Dezember 2015 eingestellt hat.
Syrische Personenstandsurkunden können weiterhin von der Botschaft Beirut legalisiert werden.
Nähere Informationen sind auf der Website der Botschaft erhältlich, http://www.beirut.diplo.de/.
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