Pionier-Arzt war Dr. Felix Rockmann, stellvertretender Ärztlicher Direktor und Chefarzt des Notfallzentrums im Krankenhaus Barmherzige Brüder Regensburg. Um 10:15 Uhr nahm dieser aus seiner Notaufnahme heraus Einsicht in die Vorsorgeregistrierung des Registerleiters. „Die Möglichkeit für uns Ärztinnen und Ärzte, das Zentrale Vorsorgeregister elektronisch abzurufen, führt zu erheblichen Erleichterungen im Klinikalltag“, bestätigt Rockmann.
Die Funktionserweiterung des ZVR beruht auf dem Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts, das am 1. Januar 2023 in Kraft trat. Viele Ärztinnen und Ärzte sind in ihrem Klinikalltag häufig mit Personen konfrontiert, die in einer gesundheitlichen Notsituation keine eigenen Entscheidungen mehr treffen können. „Durch eine Abfrage des Registers können wir nunmehr schnell und einfach erfahren, ob und welche Vorsorgeregelungen ein Patient für den Notfall getroffen hat und wer für ihn Entscheidungen fällen darf. Das dient dem Wohl unserer Patienten“, erklärt Rockmann.
Der Zugriff auf das elektronische Register erfolgt für Ärztinnen und Ärzte über die Telematikinfrastruktur (TI), die zentrale Plattform für digitale Gesundheitsanwendungen in Deutschland. Der erfolgreichen technischen Umsetzung des Projekts ging ein intensiver fachlicher Austausch zwischen Bundesnotarkammer, gematik GmbH und Bundesärztekammer voraus. „Innerhalb von nur 18 Monaten haben wir die größte Erweiterung in der Geschichte des ZVR bewältigen können. Gleichzeitig haben wir das Register an die technische Infrastruktur des Gesundheitswesens angeschlossen. Das Projekt ist damit ein Beleg für eine erfolgreiche branchenübergreifende Digitalisierung“, so Siegel.
Im Zuge der Betreuungsrechtsreform ist auch der Umfang des Registerinhalts erweitert worden: Neben Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen können Bürgerinnen und Bürger seit dem 1. Januar 2023 auch isolierte Patientenverfügungen und Widersprüche gegen das neu eingeführte Ehegattennotvertretungsrecht registrieren. Dadurch lassen sich individuelle Vorsorgeregelungen künftig noch besser im ZVR abbilden.
Weitere Informationen zum Ärzteeinsichtsrecht sowie zum Zentralen Vorsorgeregister finden Sie auf www.vorsorgeregister.de.