Dr. Markus Sikora neuer Präsident der Bundesnotarkammer

Die 131. Generalversammlung der Bundesnotarkammer hat Herrn Dr. Markus Sikora, Notar in München, am 4. April 2025 zum neuen Präsidenten gewählt. Dr. Sikora bringt als Mitglied des Präsidiums und Vorsitzender des IT-Beirats der Bundesnotarkammer sowie als Vizepräsident der Landesnotarkammer Bayern bereits langjährige Erfahrung in der berufsständischen Vertretung mit. Dem scheidenden Präsidenten Prof. Dr. Jens Bormann, Notar in Ratingen, dankt Dr. Sikora auch im Namen des gesamten Berufsstandes für seine hervorragende Arbeit und seine Verdienste während seiner Amtszeit.


Dr. Sikora übernimmt das Präsidentenamt mit dem Ziel, das Notariat der Zukunft aktiv mitzugestalten und insbesondere die Digitalisierung im Rechts- und Notariatswesen weiter voranzutreiben. „Ich freue mich sehr über das mir entgegengebrachte Vertrauen. Als Präsident der Bundesnotarkammer ist es mir ein Anliegen, digitale Lösungen im Notariat weiterzuentwickeln und damit nicht nur für Entlastung im Notariat und der Justiz zu sorgen, sondern auch den Zugang zum Recht für Bürgerinnen und Bürger weiter zu vereinfachen.“ so Sikora. „Durch eine echte Ende-zu-Ende-Digitalisierung und Vernetzung der Notariate mit weiteren öffentlichen Stellen können etwa Unternehmen schneller gegründet und Immobilienverträge effizienter abgewickelt werden“, kündigt Sikora weiter an.

Nach der Einführung des Elektronischen Urkundenarchivs und der notariellen Online-Verfahren sollen in Zukunft weitere Meilensteine in der Digitalisierung des Notariats durch die Bundesnotarkammer gesetzt werden:

  • So hat die Bundesnotarkammer das Strategieprojekt „Notariat 2030“ gestartet. Geplant ist zunächst die Einführung eines Portals, das die Kommunikation zwischen Notariaten und der Mandantschaft verbessern, die Abläufe effizienter gestalten und eine zeitgemäße Ansprache der Mandantschaft durch die Notariate ermöglichen soll. Ziel ist es, Notarinnen und Notaren eine durchgängige Ende-zu-Ende-Digitalisierung ihrer Verfahren zu ermöglichen – für noch effizientere und reibungslosere Abläufe.
  • Des Weiteren engagiert sich die Bundesnotarkammer dafür, Unternehmensgründungen weiter zu vereinfachen und zu beschleunigen. Das Ziel des Projektes „Start-Up in a Day“ ist es, Gründerinnen und Gründern künftig die mehrfache Erhebung derselben Daten im Gründungsprozess z. B. durch das Finanzamt oder das Gewerbeamt zu ersparen. Einmal erhobene Daten könnten etwa nach dem „Once-Only-Prinzip“ an Behörden elektronisch weitergeleitet werden. Hierzu ließen sich auch bereits durch Notarinnen und Notare erhobene Daten fruchtbar machen. Auch die im Oktober 2024 veröffentlichten Ergebnisse des Praxischecks des Bundesministeriums der Justiz zu beurkundungsbedürftigen Vorgängen im Vereins- und GmbH-Recht belegen, dass sich Gründerinnen und Gründer eine zentralere Rolle von Notarinnen und Notaren im Rahmen des Gründungsprozesses wünschen.
  • Ein weiterer Schritt zur Schließung von Digitalisierungslücken soll die Errichtung von originär elektronischen Urkunden im Präsenzverfahren sein. Hierdurch lässt sich die Effizienz des Notariats und der Justiz verbessern und Medienbrüche vermeiden.
  • eNoVA (elektronischer Notar-Verwaltungs-Austausch) ist ein Projekt zur Digitalisierung des Vollzugs von Immobilienverträgen. Hierfür soll der Austausch von Dokumenten und Informationen zwischen den Notariaten, Gerichten und Verwaltungsstellen vollumfänglich digitalisiert werden. Auf eine absehbare Umsetzung von eNoVA in der neuen Legislaturperiode ist zu hoffen. Dies würde millionenfachen Postversand, mehrfache Datenerhebungen durch unterschiedliche Beteiligte sowie Scanprozesse vermeiden und so im Ergebnis zu einer medienbruchfreien und schnelleren Abwicklung führen.

Dies sind nur einige Beispiele weiterer Digitalisierungsvorhaben im Notariat. Die Bundesnotarkammer freut sich, gemeinsam mit Herrn Dr. Sikora die digitalen Herausforderungen der Zukunft anzugehen.

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