18. Multilaterales Hospitationsprogramm für Notare aus Osteuropa vom 19. Juni bis 5. Juli 2017: Meldung der Gastgeber
Die Bundesnotarkammer organisiert in Zusammenarbeit mit der Deutschen Stiftung für Internationale Rechtliche Zusammenarbeit e. V. im nächsten Jahr bereits zum achtzehnten Mal ein Hospitationsprogramm für Notare und Notaranwärter aus den ost- und südosteuropäischen Reformstaaten sowie neuen EU-Mitgliedstaaten.
Die Programme haben im Laufe der Jahre eine ausgesprochen gute Resonanz bei Teilnehmern, Gastnotaren und Referenten erfahren und ein interessantes und für alle Seiten gewinnbringendes Netzwerk zu deutschsprachigen Notaren in Osteuropa und Südosteuropa entstehen lassen.
Vor diesem Hintergrund möchten wir auch im kommenden Jahr bis zu 20 jüngeren Kolleginnen und Kollegen die Gelegenheit geben, das deutsche Notariat in Theorie und Praxis näher kennen zu lernen.
Wie im Vorjahr werden die Kammern und Notarorganisationen in Bosnien-Herzegowina, Bulgarien, Estland, Georgien, Kroatien, Lettland, Litauen, Moldawien, Polen, Rumänien, Russland, Serbien, Slowenien, der Slowakei, der Türkei, Tschechien, der Ukraine und Ungarn gebeten, geeignete Bewerber mit den erforderlichen deutschen Sprachkenntnissen für das Programm vorzuschlagen.
In bewährter Weise wird dem Programm für die Gäste aus Osteuropa folgender, aus Einführungsseminar, praktischer Hospitationsphase und Abschlussveranstaltung bestehender Ablauf zugrundegelegt:
Mo 19.06.2017 Anreise nach Königswinter
Di 20.06. – Sa 24.06. Einführungsseminar in KönigswinterSo 25.06. Fahrt in die HospitationsorteMo
26.06. – Sa 01.07. Hospitation in einer deutschen Notarkanzlei
So 02.07. Rückreise nach Königswinter
Mo 03.07. – Di 04.07 Auswertungsveranstaltung
Mi 05.07.2017 Rückreise
Um einen intensiven Austausch auch außerhalb der Bürostunden zu ermöglichen, aber auch aus finanziellen Gründen, suchen wir für die etwa 20 erwarteten Hospitanten bevorzugt solche Stellen, in denen die Teilnehmer in der Familie des ausbildenden Kollegen aufgenommen werden können. Die Hospitanten werden über gute bis sehr gute deutsche Sprachkenntnisse verfügen.
Sofern Ihnen entsprechende Kollegen bekannt sind, die für die Aufnahme und Betreuung eines Hospitanten in der Zeit vom 25. Juni bis 2. Juli 2017 bereit stünden, möchten wir Sie bitten, uns diese bis spätestens zum 1. März 2017 zu benennen. Wir bitten dabei jeweils anzugeben, ob eine Möglichkeit zur privaten Unterbringung besteht.
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