Rundschreiben Nr. 10/2018 vom 26.11.2018

19. Multilaterales Hospitationsprogramm für Notare aus Osteuropa vom 12. bis 29. Mai 2019: Meldung der Gastgeber

Die Bundesnotarkammer organisiert in Zusammenarbeit mit der Deutschen Stiftung für Internationale Rechtliche Zusammenarbeit e. V. im nächsten Jahr bereits zum neunzehnten Mal ein Hospitationsprogramm für Notare und Notaranwärter aus den ost- und südosteuropäischen Reformstaaten sowie neuen EU-Mitgliedstaaten.

Die Programme haben im Laufe der Jahre eine ausgesprochen gute Resonanz bei Teilnehmern, Gastnotaren und Referenten erfahren und ein interessantes und für alle Seiten gewinnbringendes Netzwerk zu deutschsprachigen Notaren in Osteuropa und Südosteuropa entstehen lassen.

Vor diesem Hintergrund möchten wir auch im kommenden Jahr bis zu 15 jüngeren Kollegen die Gelegenheit geben, das deutsche Notariat in Theorie und Praxis näher kennen zu lernen.

Wie in 2017 werden die Kammern und Notarorganisationen in Bosnien-Herzegowina, Bulgarien, Estland, Georgien, Kasachstan, Kroatien, Lettland, Litauen, Moldawien, Polen, Rumänien, Russische Föderation, Serbien, der Slowakei, Slowenien, der Türkei, Tschechien, der Ukraine und Ungarn gebeten, geeignete Bewerber mit den erforderlichen deutschen Sprachkenntnissen für das Programm vorzuschlagen.

In bewährter Weise wird dem Programm für die Gäste aus Osteuropa folgender, aus Einführungsseminar, praktischer Hospitationsphase und Abschlussveranstaltung bestehender Ablauf zugrunde gelegt:

So 12.05.2019 Anreise nach Königswinter
Mo 13.05. – Sa 18.05. Einführungsseminar in Königswinter
So 19.05. Fahrt in die Hospitationsorte
Mo 20.05. – Sa 25.05. Hospitation in einer deutschen Notarkanzlei
So 26.05. Rückreise nach Königswinter
Mo 27.05. / Di 28.05. Auswertungsveranstaltung in Königswinter
Mi 29.05.2019 Rückreise in die Heimatländer

Um einen intensiven Austausch auch außerhalb der Bürostunden zu ermöglichen, aber auch aus finanziellen Gründen, suchen wir für die etwa 15 erwarteten Hospitanten bevorzugt solche Stellen, in denen die Teilnehmer in der Familie des ausbildenden Kollegen aufgenommen werden können. Die Hospitanten werden über gute bis sehr gute deutsche Sprachkenntnisse verfügen.

Sofern Sie Interesse haben oder Ihnen entsprechende Kollegen bekannt sind, die für die Aufnahme und Betreuung eines Hospitanten in der Zeit vom 19. Mai bis 26. Mai 2019 bereit stünden, möchten wir Sie bitten, sich bis spätestens zum 1. Februar 2019 bei uns zu melden bzw. die entsprechenden Kollegen zu benennen. Wir bitten dabei jeweils anzugeben, ob eine Möglichkeit zur privaten Unterbringung besteht.




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