Rundschreiben Nr. 11/2009 vom 13.05.2009

Anwendungsempfehlungen zum Geldwäschegesetz (GwG)

Das Gesetz zur Ergänzung der Bekämpfung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung (Geldwäschebekämpfungsergänzungsgesetz) ist am 21.08.2008 in Kraft getreten (BGBl I. 2008, S. 1690 ff.).

Den umfangreichen Änderungen der EU-rechtlichen Vorgaben folgend wurde das deutsche Geldwäscherecht umstrukturiert. Das bisherige Gesetz über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten (Geldwäschegesetz – GwG) wurde daher insgesamt neu gefasst.

Durch diese Neufassung und die daraus resultierende teilweise Erweiterung notarieller Pflichten sind die bisherigen Anwendungsempfehlungen zum GwG, die im Rundschreiben Nr. 48/2003 niedergelegt waren, inhaltlich überholt. Das Rundschreiben Nr. 28/2008 diente nur einer ersten überblicksartigen Darstellung der neuen Struktur und der wesentlichen Änderungen des GwG. Die diesem Rundschreiben beigefügten Anwendungsempfehlungen wurden am 01.05.2009 von der 98. Vertreterversammlung der Bundesnotarkammer beschlossen. Sie sollen umfassende Erläuterungen zu der aktuellen Fassung des GwG geben.

Wir hoffen, mit diesen Empfehlungen einen Leitfaden für die wichtigsten Fragen in der Praxis zu geben.
 

Hinweis:

Die Anwendungsempfehlungen der Bundesnotarkammer zum Geldwäschegesetz (GwG), auf die in den Rundschreiben 11/2009 sowie 16/2012 verwiesen wird, sind nicht mehr aktuell. Die geltenden Anwendungsempfehlungen sowie aktuelle Informationen zum Thema Geldwäschebekämpfung finden Sie unter http://www.bnotk.de/Bundesnotarkammer/Aufgaben-und-Taetigkeiten/Geldwaeschebekaempfung.php.




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