Rundschreiben Nr. 2/2015 vom 16.02.2015
Armenisches Urkundswesen
In der Anlage übersende ich den Abdruck einer Verbalnote der armenischen Botschaft in Berlin vom 29. November 2013, den uns das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz mit Schreiben vom 3. Februar 2015 zugeleitet hat, sowie eine Farbkopie vom Muster des beigefügten Dokumentenpapieres. Die Wasserzeichen sind auf der Kopie leider nicht zu sehen.
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- Anlage Rundschreiben 02 2015 2 MB