Beitritt Pakistans zum Haager Übereinkommen; künftige Information über Veränderungen bei internationalen Übereinkommen
Mit diesem Rundschreiben übersende ich zunächst einen Abdruck der Notifikation über den Beitritt Pakistans zum Haager Übereinkommen vom 5. Oktober 1961 zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation mit der Bitte um Kenntnisnahme.
Weiter möchte ich Sie darauf hinweisen, dass die Bundesnotarkammer zukünftig davon absehen wird, im Wege des Rundschreibens über die zahlreichen Veränderungen mit Blick auf internationale Übereinkommen zu informieren. Dies betrifft insbesondere das genannte Haager Übereinkommen.
Diese Entscheidung wurde vor dem Hintergrund getroffen, dass die zugrundeliegenden Informationen mittlerweile im Internet leicht und gebündelt zugänglich sind. Ich verweise hierzu insbesondere auf die Arbeitshilfen des Deutschen Notarinstituts zu IPR und ausländischem Recht unter https://www.dnoti.de/arbeitshilfen/ipr-und-auslaendisches-recht/ sowie auf die Länderübersicht der Haager Konferenz für Internationales Privatrecht unter https://www.hcch.net/de/states/hcch-members.
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