Elektronischer Handelsregisterverkehr
Erhöhte Zahl an Einreichungen zum 31.08.2007
Aufgrund der Regelung in § 17 Abs. 2 Satz 4 UmwG ist zum 31.08.2007 mit einer erhöhten Zahl an Einreichungen zum Handelsregister zu rechnen, die ein sehr großes Datenvolumen aufweisen werden. Hierauf sowie auch auf damit möglicherweise verbundener Probleme im elektronischen Registerverkehr haben wir die Landesjustizverwaltungen mit Schreiben vom 26.07.2007 vorsorglich aufmerksam gemacht. Danach sind aufgrund der stark erhöhten Inanspruchnahme der technischen Anlagen auch technische Störungen beim elektronischen Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) denkbar. In dem Schreiben der Bundesnotarkammer an die Landesjustizverwaltungen haben wir daher angeraten, mit den technischen Abteilungen Rücksprache zu nehmen, um Ausfälle des EGVPs am 31.08.2007 zu vermeiden.
Sollte eine Einreichung über das EGVP aufgrund technischer Probleme am 31.08.2007 gleichwohl nicht möglich sein, dürfen wir auf die Regelung in § 4 der Musterrechtsverordnung für den elektronischen Rechtsverkehr mit Gerichten und Staatsanwaltschaften verweisen. Die Regelung sieht vor, dass der Vorstand des Gerichts im Einzelfall Anordnungen zur Einreichung von Dokumenten trifft, wenn die Entgegennahme über EGVP nicht möglich ist. Diese Vorgabe ist in den Rechtsverordnungen der einzelnen Bundesländer über den elektronischen Rechtsverkehr in vergleichbarer Weise umgesetzt worden. Eine Übersicht über die genaue Fassung der entsprechenden Bestimmungen in den Verordnungen der einzelnen Bundesländer finden Sie hier auf den Seiten der Bundesnotarkammer. Auf welchem Weg die Einreichung in einem solchen Fall konkret stattfinden kann, ist mit der in der jeweiligen Vorschrift zur Ersatzeinreichung genannten zuständigen Person bzw. Stelle abzustimmen. Um eine Erreichbarkeit dieser Person oder Stelle im Bedarfsfall zu gewährleisten, sollten fristgebundene Anmeldungen so früh wie möglich und nicht erst nach Dienstschluss in den Abendstunden zum Registergericht eingereicht werden. Denkbar ist dabei insbesondere, dass eine Ersatzeinreichungsanordnung ergeht, wonach eine Einreichung auf CD-ROM oder in Papierform zulässig ist. Selbst wenn im Zeitpunkt der Einreichung die zuständige Person nicht mehr erreichbar ist, sollte auf jeden Fall die Einreichung an das Registergericht innerhalb der Frist entweder auf CD-ROM oder in Papierform zur Wahrung der Frist tatsächlich erfolgen. Denn auch nachträgliche Entscheidungen über die Zulässigkeit der Ersatzeinreichung sind möglich. Aufgrund der richterlichen Unabhängigkeit können die Landesjustizverwaltungen jedoch keine verbindlichen Anweisungen zur Ersatzeinreichung für den 31.08.2007 machen.
Auf unserer Schreiben hin hat das Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen mit Schreiben vom 06.08.2007 sowohl die nachgeordneten Justizbehörden als auch die für den technischen Betrieb des EGVPs verantwortliche Stelle über das Schreiben der Bundesnotarkammer unterrichtet. Das Ministerium für Justiz, Arbeit und Europa des Landes Schleswig-Holstein hat uns gegenüber geäußert, dass technische Probleme und Ausfälle beim EGVP am 31.08.2007 nicht zu befürchten seien.
Des Weitern möchten wir darauf hinweisen, dass beim Amtsgericht Hamburg aufgrund einer entsprechenden Verfügung seines Präsidenten bei fristgebundenen Anmeldungen auch Einreichungen in Papierform zulässig sind. Der Einreicher hat jedoch binnen zwei Wochen, beginnend mit dem Tag der Ersatzeinreichung, die Anmeldung in elektronischer Form über die elektronische Poststelle zu übermitteln. Schließlich sind in den Bundesländern Rheinland-Pfalz und Niedersachsen aufgrund entsprechender Übergangsbestimmungen in den Rechtsverordnungen zum elektronischen Registerverkehr auch am 31.08.2007 noch Einreichungen in Papierform zulässig.
Zur leichteren technischen Umsetzung der möglicherweise zugelassenen Einreichung auf CD-ROM wird die von der NotarNet GmbH bereitgestellte Software „XNotar“ voraussichtlich ab dem 27.08.2007 den Export zur Erstellung einer CD-ROM als Funktion anbieten. Zur Nutzung dieser Funktion ist ab dem 27.08.2007 ein Update durchzuführen. Hinsichtlich dieser zusätzlichen Funktion im Programm „XNotar“ dürfen wir auf den Newsletter der NotarNet GmbH verweisen, der am 10.08.2007 versandt worden ist.
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