Elektronischer Rechtsverkehr in Grundbuch- und Vereinsregistersachen
Durch das zum 01.10.2009 in Kraft getretene ERVGBG wurden die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Bundesländer geschaffen, die elektronische Einreichung von Anträgen, Erklärungen und sonstigen Dokumenten zum Grundbuchamt zuzulassen.
Das Gesetz zur Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs und der elektronischen Akte im Grundbuchverfahren sowie zur Änderung weiterer grundbuch-, register- und kostenrechtlicher Vorschriften (ERVGBG) sieht keinen Stichtag zur Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs mit dem Grundbuchamt vor, sondern überlässt es den Bundesländern, den Zeitpunkt der Einführung frei zu bestimmen, wobei innerhalb eines Bundeslandes der elektronische Rechtsverkehr zunächst auch auf einzelne Grundbuchämter beschränkt werden kann.
Das Gesetz zur Erleichterung elektronischer Anmeldungen zum Vereinsregister und anderer vereinsrechtlicher Änderungen, das zum 30.09.2009 in Kraft getreten ist, hat Hindernisse auf dem Weg zur Zulassung elektronischer Vereinsregisteranmeldungen beseitigt. Ob im Bereich des Grundbuch- und des Vereinsregisterwesens der elektronische Rechtsverkehr zugelassen wird, liegt nunmehr bei den Ländern. In einer Umfrage durch die Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Elektronischer Rechtsverkehr“ haben sich die Landesjustizverwaltungen zu den Planungen hinsichtlich der Eröffnung des elektronischen Rechtsverkehrs in Grundbuch- und Vereinsregistersachen wie folgt geäußert:
Landesverwaltung: Baden-Württemberg
Grundbuchsachen: sukzessive Einführung ab 2011
Vereinsregistersachen: derzeit keine Planungen
Landesverwaltung: Bayern
Grundbuchsachen: derzeit keine Planungen
Vereinsregistersachen: bereits eingeführt
Landesverwaltung: Berlin
Grundbuchsachen: Keine Planungen für 2010
Vereinsregistersachen: Start 1.Januar 2010
Landesverwaltung: Brandenburg
Grundbuchsachen: derzeit keine Planungen
Vereinsregistersachen: Entscheidung nicht vor Ende 2010; hängt ab von Pilotierung in Schleswig-Holstein
Landesverwaltung: Bremen
Grundbuchsachen: derzeit keine Planungen
Vereinsregistersachen: derzeit keine Planungen
Landesverwaltung: Hamburg
Grundbuchsachen: derzeit keine Planungen
Vereinsregistersachen: derzeit keine Planungen
Landesverwaltung: Hessen
Grundbuchsachen: Pilotierung in 2010 bei 1-2 Amtsgerichten
Vereinsregistersachen: ab Frühjahr 2010 Zulassung der Anmeldung; keine elektronische Akte wegen hessischer Beglaubigungsbesonderheiten
Landesverwaltung: Mecklenburg-Vorpommern
Grundbuchsachen: keine Angaben
Vereinsregistersachen: keine Angaben
Landesverwaltung: Niedersachen
Grundbuchsachen: wird geprüft; keine konkreten Zeitplanungen
Vereinsregistersachen: wird geprüft; keine konkreten Zeitplanungen
Landesverwaltung: Nordrhein-Westfalen
Grundbuchsachen: Erprobung Frühjahr 2010; Echtbetrieb beginnt anschließend
Vereinsregistersachen: derzeit keine Planungen
Landesverwaltung: Rheinland-Pfalz
Grundbuchsachen: derzeit keine Planungen
Vereinsregistersachen: Einführung 1.HJ 2010
Landesverwaltung: Saarland
Grundbuchsachen: keine Angaben
Vereinsregistersachen: keine Angaben
Landesverwaltung: Sachsen
Grundbuchsachen: Test in 2010; Echtbetrieb ab 2011
Vereinsregistersachen: möglichst 3.Quartal 2010
Landesverwaltung: Sachsen-Anhalt
Grundbuchsachen: derzeit keine Planungen
Vereinsregistersachen: ab 1.Januar 2010
Landesverwaltung: Schleswig-Holstein
Grundbuchsachen: derzeit keine Planungen
Vereinsregistersachen: Umsetzung im 1.HJ 2010
Landesverwaltung: Thüringen
Grundbuchsachen: derzeit keine Planungen
Vereinsregistersachen: fakultative Einführung in 2010
Anmeldungen zum Vereinsregister dürfen demnach bereits in Bayern, Berlin und Sachsen-Anhalt elektronisch eingereicht werden. Weitere Bundesländer werden im Laufe des Jahres folgen. Das Programm XNotar ermöglicht die Erstellung elektronischer Vereinsregisteranmeldungen für diejenigen Bundesländer, die den elektronischen Zugangsweg eröffnet haben, ab der Version XNotar 3.3. Diese wird voraussichtlich ab Ende Februar 2010 als Pilotversion zur Verfügung stehen. Im Bereich des Grundbuchs wird der elektronische Rechtsverkehr 2010 zunächst im Rahmen von Pilotbetrieben erprobt. Diese Erprobung bereiten die beteiligten Bundesländer derzeit in enger Zusammenarbeit mit der Bundesnotarkammer vor. Die weiteren Schritte zu einer großflächigen Einführung werden auch von dem Ergebnis der Erprobung abhängen.
Über die weiteren Entwicklungen werden wir Sie selbstverständlich umgehend informieren.
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