Rundschreiben Nr. 8/2018 vom 12.06.2018
Europäisches Übereinkommen vom 7. Juni 1968 zur Befreiung der von diplomatischen oder konsularischen Vertretern errichteten Urkunden von der Legalisation, hier: Inkrafttreten für Malta
Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat am 8. Juni 2018 auf die Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Europäischen Übereinkommens vom 7. Juni 1968 zur Befreiung der von diplomatischen oder konsularischen Vertretern errichteten Urkunden von der Legalisation im Verhältnis zu Malta hingewiesen.
Die Bekanntmachung im Bundesgesetzblatt übersenden wir Ihnen zu Ihrer Kenntnisnahme als Anlage zu diesem Rundschreiben.
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