Rundschreiben Nr. 8/2016 vom 24.06.2016

Europäisches Übereinkommen vom 7. Juni 1968 zur Befreiung der von diplomatischen oder konsularischen Vertretern errichteten Urkunden von der Legalisation - Inkrafttreten für Belgien

Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat mit Schreiben vom 14. Juni 2016 auf die Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Europäischen Übereinkommens vom 7. Juni 1968 zur Befreiung der von diplomatischen oder konsularischen Vertretern errichteten Urkunden von der Legalisation im Verhältnis zu Belgien hingewiesen.

Die Bekanntmachung im Bundesgesetzblatt übersenden wir Ihnen zu Ihrer Kenntnisnahme als Anlage zu diesem Rundschreiben.




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