Rundschreiben Nr. 19/2013 vom 16.07.2013
Haager Übereinkommen vom 5. Oktober 1961 über die Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation
Das Bundesministerium der Justiz hat uns gebeten, Ihnen den anliegenden Abdruck der Notifikation des niederländischen Außenministeriums vom 13. Juni 2013 zur Kenntnis zu bringen.
Die Notifikation benennt die in Bulgarien zur Ausstellung der Apostille zuständigen Behörden.
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