Rundschreiben Nr. 12/2012 vom 07.09.2012
Haager Übereinkommen vom 5. Oktober 1961 zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation
Das Bundesministerium der Justiz hat uns gebeten, Ihnen den anliegenden Abdruck der Notifikation des Niederländischen Außenministeriums vom 2. August 2012 zur Kenntnisnahme zu bringen.
In der Notifikation sind die Behörden aufgeführt, die für die Erteilung der Apostille in Andorra zuständig sind.
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