Rundschreiben Nr. 5/2012 vom 16.03.2012
Haager Übereinkommen vom 5. Oktober 1961 zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation
Nach der als Anlage beigefügten Verbalnote der Deutschen Botschaft Den Haag vom 30. Januar 2012 und der Notifikation des Niederländischen Außenministeriums vom 7. Februar 2012 hat die Bundesrepublik Deutschland Einspruch gegen den Beitritt Usbekistans zum Haager Apostillen-Übereinkommen eingelegt.
Dieser Einspruch hat zur Folge, dass das Haager Apostillen-Übereinkommen zwischen Deutschland und Usbekistan trotz des Beitritts Usbekistans zum vorgenannten Übereinkommen mit Wirkung zum 15.04.2012 nicht zur Anwendung kommen wird. Es ist folglich wie bisher ein Legalisationsverfahren durchzuführen.
Wir möchten Sie bitten, die Kolleginnen und Kollegen hierüber in geeigneter Form zu unterrichten.
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