Haager Übereinkommen vom 5. Oktober 1961 zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation
Das Bundesministerium der Justiz hat uns gebeten, Ihnen den anliegenden Abdruck der Notifikation des niederländischen Außenministeriums vom 26. April 2013 zur Kenntnis zu bringen.
In der Notifikation wird mitgeteilt, dass Bahrain am 10. April 2013 seinen Beitritt zum o.g. Übereinkommen erklärt hat. Der Beitritt wird im Verhältnis zu Deutschland allerdings nur wirksam, wenn Deutschland innerhalb einer Frist von sechs Monaten ab der Erklärung des Beitritts keinen Einspruch erhebt.
Für die Frage, ob ein Einspruch in Erwägung zu ziehen ist, kommt es vor allem darauf an, wie zuverlässig das Urkundenwesen in Bahrain ist. Das Bundesministerium der Justiz bittet, daher mitzuteilen, ob Erfahrungen aus Bahrain vorliegen, die einen Einspruch rechtfertigen können.
Wir bitten insoweit um Nachricht an uns bis zum 1. September 2013.
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- Anlage Rundschreiben 20 2013 144 KB