Rundschreiben Nr. 4/2013 vom 11.02.2013
Haager Übereinkommen vom 5. Oktober 1961 zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation
Das Auswärtige Amt bittet um Prüfung der Rücknahme des Einspruchs der Bundesrepublik Deutschland gegen den Beitritt der Republik Moldau zum o. g. Übereinkommen und teilt hierzu die in der Anlage beigefügten Informationen der deutschen Botschaft Chisinau mit.
Das Bundesministerium der Justiz bittet vor diesem Hintergrund um Mitteilung, ob Erfahrungen mit Urkunden aus der Republik Moldau vorliegen, die Anlass dazu geben, die Rücknahme des Einspruchs abzulehnen.
Wir bitten um Mitteilung an uns bis Montag, den 25. Februar 2013.
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