Rundschreiben Nr. 12/2014 vom 19.08.2014
Haager Übereinkommen vom 5. Oktober 1961 zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation (Afghanistan)
In der Anlage übersenden wir Ihnen zu Ihrer Unterrichtung die Information des Auswärtiges Amtes vom 16. Juli 2014 zur Legalisation durch die Auslandsvertretung der Islamischen Republik Afghanistan.
Danach wird die Auslandsvertretung der Islamischen Republik Afghanistan die Legalisation deutscher öffentlicher Urkunden zur Verwendung in Afghanistan nur nach einer Endbeglaubigung durch das Auswärtige Amt vornehmen.
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