Rundschreiben Nr. 1/2019 vom 19.02.2019
Haager Übereinkommen vom 5. Oktober 1961 zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation: Beitritt der kooperativen Republik Guyana zum Haager Übereinkommen
In der Anlage übersenden wir Ihnen zu Ihrer Kenntnis die Bekanntmachung über den Beitritt der Kooperativen Republik Guyana zum Haager Übereinkommen vom 5. Oktober 1961 zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation.
Gemäß Art. 12 Abs. 3 des Übereinkommens wird dieses für Guyana am 18. April 2019 in Kraft treten.
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