Rundschreiben Nr. 1/2017 vom 04.01.2017

Haager Übereinkommen vom 5. Oktober 1961 zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation hier: Albanien

In der Anlage übersenden wir Ihnen eine Ablichtung der Verbalnote der deutschen Botschaft Den Haag vom 7. Dezember 2016 zur Kenntnis.

Darin wird der Einspruch der Bundesrepublik Deutschland gegen den Beitritt von Albanien zum Haager Übereinkommen vom 5. Oktober 1961 zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation zurückgenommen.

Der Internetseite des Bundesministeriums des Innern kann entnommen werden, dass das Übereinkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Albanien damit am 9. Dezember 2016 in Kraft getreten ist (siehe www.bmi.bund.de/ SharedDocs/Standardartikel/CIEC-Dokumente/uebereinkommenII/ue02.html; vgl. außerdem das aktuelle Merkblatt des Auswärtigen Amtes „Ausländische öffentliche Urkunden zur Verwendung in Deutschland“, Stand 9. Dezember 2016, abrufbar unter www.konsularinfo.diplo.de – Urkunden und Beglaubigungen – Internationaler Urkundenverkehr).




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