Rundschreiben Nr. 1/2018 vom 17.01.2018

Haager Übereinkommen vom 5. Oktober 1961 zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation hier: Einspruch gegen den Beitritt Tunesiens

In der Anlage übersenden wir Ihnen einen Abdruck der Notifikation des niederländischen Außenministeriums vom 12. Dezember 2017 über den Einspruch der Bundesrepublik Deutschland gegen den Beitritt von Tunesien zur Kenntnis.

Dieser Einspruch hat zur Folge, dass das Haager Apostillen-Übereinkommen zwischen Deutschland und Tunesien trotz des Beitritts Tunesiens zum vorgenannten Übereinkommen mit Wirkung zum 30. März 2018 nicht zur Anwendung kommen wird. Es ist folglich wie bisher ein Legalisationsverfahren durchzuführen.




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