Rundschreiben Nr. 5/2019 vom 29.07.2019
Haager Übereinkommen vom 5. Oktober 1961 zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation: Republik Lettland
In der Anlage übersenden wir Ihnen zu Ihrer Kenntnis eine Abschrift der Notifikation des niederländischen Außenministeriums vom 26. Juni 2019.
In der Notifikation wird mitgeteilt, dass die Republik Lettland lettische Notare sowie deren Vertreter als zuständige Behörde zur Ausstellung einer Apostille nach Artikel 6 Absatz 1 i.V.m. Art. 3 Abs. 1 des Haager Übereinkommens bestimmt hat. Diese Bestimmung gilt seit dem 1. Juli 2019.
Notare erteilen die Apostille elektronisch mittels einer e-Apostille. Die zu apostillierenden Urkunden können in Papierform oder in elektronischer Form eingereicht werden.
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