Die Bundesnotarkammer betreibt als Urkundenarchivbehörde das Elektronische Urkundenarchiv. Es besteht aus dem Urkundenverzeichnis, dem Verwahrungsverzeichnis und der elektronischen Urkundensammlung.
Am 1. Januar 2022 sind planmäßig das Urkundenverzeichnis und das Verwahrungsverzeichnis gestartet. Damit erfolgt die Dokumentation über notarielle Urkunds- und Verwahrungsgeschäfte nunmehr rein elektronisch. Ab dem 1. Juli 2022 wird zudem die elektronische Urkundensammlung in Betrieb genommen. Dann werden sämtliche notariellen Urkunden digitalisiert und für 100 Jahre elektronisch verwahrt. Das Elektronische Urkundenarchiv stellt damit einen weiteren Meilenstein bei der Digitalisierung des deutschen Notariats dar.
Alle Informationen zum Elektronischen Urkundenarchiv finden Sie unter https://www.elektronisches-urkundenarchiv.de.