Prof. Dr. Jens Bormann, Präsident der Bundesnotarkammer, nahm ebenfalls an der Diskussion teil. Er zeigte auf, dass Notarinnen und Notare eine zentrale Rolle durch die Erfüllung ihrer geldwäscherechtlichen Sorgfaltspflichten bei der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung einnehmen. Notarinnen und Notare haben im Jahr 2022 mit 7.000 Verdachtsmeldungen die meisten Meldungen aus dem Nichtfinanzsektor abgegeben. Prof. Dr. Bormann führte weiterhin aus, dass Notarinnen und Notare als öffentliche Amtsträgerinnen und Amtsträger durch das hoheitliche Beurkundungsverfahren für transparente Vermögens- und Eigentumsverhältnisse unter anderem im Grundbuch sorgen.
Auf dem Podium durften wir außerdem den Leiter des Referats Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung aus dem Bundesministerium der Finanzen MR Olaf Rachstein, den Leiter der Financial Intelligence Unit (FIU) Daniel Thelesklaf sowie den Global Head of Global Standards and Advisory AML der Commerzbank AG Dr. Osman Sacarcelik begrüßen. Thema des Abends war das neue Finanzkriminalitätsbekämpfungsgesetz und wie die zuständigen Stellen bei der Geldwäschebekämpfung künftig besser vernetzt und in das neue Bundesamt zur Bekämpfung von Finanzkriminalität (BBF) integriert werden sollen. So hat Olaf Rachstein aufgezeigt, dass die Bündelung verwaltungs- und polizeirechtlicher Geldwäschekompetenzen unter einem Dach zukünftig zu einem Mehrwert im Kampf gegen Geldwäsche führen wird.
Darüber hinaus legte Dr. Osman Saçarçelik anschaulich das Spannungsverhältnis zwischen der Erfassung von Daten zur Bekämpfung von Geldwäsche und dem Schutz personenbezogener Daten dar. Hierbei waren sich die Teilnehmenden einig, dass jeder geldwäscherelevante Verdachtsfall anhand klar definierter Kriterien sorgfältig geprüft und dass stets das Recht auf informationelle Selbstbestimmung der Bürgerinnen und Bürger beachtet werden muss. Daniel Thelesklaf ging des Weiteren auf die Möglichkeit der zukünftigen Nutzung von KI zur Auswertung von Daten zur Bekämpfung von Geldwäsche ein und betonte, dass letztendlich immer ein Mensch die entscheidende Instanz bleiben muss.
Abschließend legte Prof. Dr. Bormann dar, wie das neu zu entwickelnde Immobilientransaktionsregister den zuständigen Ermittlungs- und Strafverfolgungsbehörden künftig einen volldigitalen Zugriff auf Immobilientransaktionsdaten ermöglichen wird.
Die Veranstaltung war die vierte aus unserer Reihe, mit der die Bundesnotarkammer den Dialog zu aktuellen Themen fördern und neue Perspektiven vermitteln möchte. Darüber hinaus dienen die Abende dem fachlichen Austausch und bieten Gelegenheit, neue Kontakte zu knüpfen.
Eine kleine Auswahl von Bildern zu der Veranstaltung finden Sie hier.